Ausländische Straftäter sollen künftig Haft in ihrem Heimatland verbringen. Das ist der Kern einer Novelle des Gesetzes über den Strafvollzug. Der Beschluss fiel diese Woche im Ministerrat, der Entwurf geht in Begutachtung und das Gesetz soll am 1. November im Kraft treten.
Zur Hälfte ausländische Häftlinge
Damit sollen die österreichischen Gefängnisse entlastet werden. Die Justizanstalten sind mit knapp über 10.000 Häftlingen zu 108 Prozent belegt, also überlastet. Die Hälfte der Insassen sind Nicht-Österreicher. Genau bei diesen setzen Reform und Entlastung an.
Diese umfassen drei Schritte:
- Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen; ein Veto dagegen ist nicht mehr möglich. Gewalt-, Sexual- und Terrorverbrechen sind ausgenommen.
- Abbau bürokratischer Hürden für Überstellung ausländischer Strafgefangener in ihr Heimatland.
- Anderseits wird der Strafaufschub für Berufsausbildung ausgeweitet, damit Verurteilte eine Ausbildung abschließen können.
Dazu sagte Innenminister Gerhard Karner nach dem Ministerrat: „Die zwangsweise Abschiebung von Straftätern unmittelbar aus der Haft in ihr Heimatland, ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik. Wir setzen damit eine weitere Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm konsequent um.“


