So wird das Fremdenrecht verschärft

15.01.2026

Die „größte Novelle des Fremdenrechts“ beginnt: Auf Grundlage des Asyl- und Migrationspakts der Europäischen Union verschärft Österreich das Asylrecht, die Einreise und die Abschiebungen.

Gemeinsam präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Staatssekretär Jörg Leichtfried das Paket an Novellen.

Die Eckpunkte des neuen Fremdenrechts

Nationale Verschärfung des Asylrechts

Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs da. Asylverfahren an der Grenze werden zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Die Anordnung von Haft wird möglich sein.

Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung

Durch eine „Wohnsitzauflage“ werden ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichtet.

Sanktionen im Bereich der Grundversorgung

Die Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entzug von Leistungen wird ausgeschöpft.

Quotierung des Familiennachzugs

Der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten wird einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.

„Werte-Charta“

Mit einer verbindlichen Werte-Charta soll sich jeder Asylberechtigte den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates verpflichtet fühlen. Ausschließlich österreichisches Recht ist die Grundlage unseres demokratischen Zusammenlebens. Österreich wird sich für eine Null-Toleranz-Politik bei straffälligen Asylwerbern bzw. -berechtigten einsetzen. Nach Verbüßung der Mindesthaft soll die restliche Haftzeit im Herkunftsland abgesessen werden.

Rückkehrzentren

Um die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten errichten zu können, werden Gespräche mit den betroffenen Anrainerstaaten der Herkunftsländer intensiviert. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.

Österreich hat, wie Meinl-Reisinger berichtete, mit Dutzenden Staaten bereits Abkommen abgeschlossen. Diese sehen vor, dass dort ausgebildete Fachkräfte – etwa Pfleger von den Philippinen oder aus Kolumbien – nach Österreich kommen können, diese Länder aber abzuschiebende Personen wieder aufnehmen. Das sei eine moderne Entwicklung des Fremdenrechts.