Tierschutz ist ein Anliegen und ein stetes Thema. Doch was leistet der Tierschutzrat? Drei ÖVP-Abgeordnete gehen der Frage nach und fordern Antworten der zuständigen Bundesministerin.
ÖVP-Abgeordnete für Transparenz
„Wir wollen mehr Transparenz, wie effizient der Tierschutzrat seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt, wie die vorhandenen Ressourcen eingesetzt werden und ob die Arbeitsstrukturen zweckmäßig ausgestaltet sind.“ Damit begründen die drei ÖVP-Abgeordneten Josef Hechenberger, Johannes Schmuckenschlager und Martina Diesner-Wais ihre parlamentarische Anfrage an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Diese wurde in der Plenarwoche des Nationalrats im Parlament eingebracht.
Umfangreiche Anfrage: Josef Hechenberger, Martina Diesner-Weis und Johannes Schmuckenschlager. Foto: ÖVP-Klub
Im Mittelpunkt stehen die Effizienz, Aufgabenwahrnehmung, Arbeitsweise und der Ressourceneinsatz des Tierschutzrates sowie seiner Arbeitsgruppen. Zudem wird die Zusammensetzung des Gremiums und die Einbindung wissenschaftlicher, praktischer und wirtschaftlicher Expertise thematisiert.
Eigenes Gremium für Tierschutz
Dazu meint Alois Hechenberger, Tierschutzsprecher der ÖVP: „Der Rat ist als gesetzlich eingerichtetes Beratungsgremium mit der Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des Tierschutzes in Österreich betraut. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Beratung der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers und der Tierschutzkommission, die Erstellung von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen, die Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen sowie die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, europarechtlicher Vorgaben, wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und praktischer Umsetzbarkeit.“
Noch ist Bedarf nach Fisch und folglich Fischteichen. Foto: LK Steiermark
Als konkretes Beispiel greift die Anfrage die Arbeitsgruppe „Fische“ auf. Schmuckenschlager dazu: „Österreich weist bei Speisefischen eine Selbstversorgungsrate von lediglich rund acht Prozent auf und ist daher in hohem Maß auf Importe angewiesen. Gleichzeitig verfolgt Österreich mit dem Nationalen Strategieplan für Aquakultur und Fischerei das Ziel, die heimische Fischproduktion auszubauen und die Versorgungssicherheit zu stärken.“
Diesner-Wais verweist darauf, dass auf nationaler und europäischer Ebene bereits umfangreiche Maßnahmen und wissenschaftliche Grundlagen zum Tierwohl bei Fischen geschaffen wurden: So war die österreichische Aquakulturbranche bereits 2023 an der Erarbeitung des Handbuchs Nutzfische sowie von Instrumenten zur betrieblichen Tierschutz-Selbstevaluierung in der Fischhaltung beteiligt.
Kriterien sichern die Qualität von Aquakulturen. Foto: BMLUK/Zeggl
Mit dem 2024 eingerichteten EU-Referenzzentrum für Tierwohl bei aquatischen Tieren (EURCAW-Aqua) steht den Mitgliedstaaten zudem eine spezialisierte wissenschaftliche und technische Einrichtung zur Verfügung. Im April 2025 wurde innerhalb des Tierschutzrates eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Fische“ eingerichtet, die Mindestanforderungen für die Haltung der am häufigsten in Kreislaufanlagen gehaltenen Fischarten erarbeiten soll. Bis Mitte Jänner 2026 fanden 18 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 30 Stunden statt. „Trotz dieses Aufwands kam es zu keiner abschließenden Festlegung der zu behandelnden Fischarten“, so die Abgeordnete.
„Vor dem Hintergrund des erheblichen personellen und zeitlichen Aufwands sowie der bereits bestehenden nationalen und europäischen Initiativen gilt es zu prüfen, ob Doppelgleisigkeiten vermieden werden, Ressourcen effizient eingesetzt werden und die eingerichteten Arbeitsstrukturen den gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen“, begründen die Abgeordneten ihre Anfrage.


