Mit Dank für die Tätigkeit als Klubobmann und mit weiterem Vertrauen in die Persönlichkeit von August Wöginger reagieren der Bundesparteiobmann der ÖVP, Christian Stocker und Generalsekretär Nico Marchetti auf das erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Urteil.
Wöginger beruft und setzt auf Freispruch
Wöginger wird gegen das erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Urteil am Landesgericht Linz berufen. Ihm wurde im Zusammenhang mit der Besetzung eines leitenden Postens am Finanzamt Brauen eine Einflussnahme vorgeworfen, was zu einer Verurteilung führte. Daher tritt er einen Schritt zur Seite, übergibt die Funktion des Klubobmannes und fokussiert sich auf die Aufgabe als Sozialsprecher. Gegen das Urteil wird Wöginger berufen. Er setzt auf Freispruch in der weiteren Instanz.
Christian Stocker: Ein hartes Urteil
Dazu sagt Bundesparteiobmann und Bundeskanzler Christian Stocker:
„Es ist ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil. Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht. August Wöginger hat angekündigt, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen, sodass die Entscheidung des Erstgerichtes im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen sein wird.
Ich respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen. Ich habe aber immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird. Für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann danke ich ihm im Namen der Österreichischen Volkspartei!
Nico Marchetti: Wöginger hat unser Vertrauen
Generalsekretär Abg. Nico Marchetti setzt auf weiteres Vertrauen in Wöginger und erklärt:
„Das vorliegende Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Das Erstgericht hat dieses Urteil auf die Aussage von Thomas Schmid aufgebaut, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde. Daher gehen wir davon aus, dass im Rechtsmittelverfahren das Gericht auch zu einem freisprechenden Erkenntnis gelangen kann.
Es ist menschlich verständlich, dass August Wöginger aufgrund des langen Verfahrens und der Öffentlichkeit an seine persönlichen Grenzen gestoßen ist und seine Funktion des Klubobmanns des ÖVP-Parlamentsklubs zurücklegt. Unser Bundesparteiobmann hat August Wöginger im Namen der Volkspartei bereits für seine Arbeit als Klubobmann gedankt, diesem Dank schließe ich mich an. August Wöginger hat als Abgeordneter weiterhin unser Vertrauen!“


