Erklärung von August Wöginger: Der Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei setzt im Verfahren um eine Postenbesetzung am Finanzamt Braunau weiter auf Freispruch. Wegen der erstinstanzlichen und nicht rechtskräftigen Verurteilung tritt er zur Seite und übergibt die Funktion des Klubchefs.
Erklärung von Klubobmann August Wöginger
Die Erklärung zum Verfahren und zum Zeugen Thomas Schmid sagt Wöginger:
„Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe. Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll.
Der Einzige, der hier vor Gericht das Gegenteil behauptet hat, ist Thomas Schmid. Wie sich aber gezeigt hat, hat Thomas Schmid die Unwahrheit gesagt. Und das sage nicht nur ich, sondern das haben vor diesem Gericht fünf glaubwürdige und untadelige Zeugen bestätigt.
Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Linz ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid eingeleitet. Ich bin überzeugt, dass sich am Ende herausstellen wird, dass die Aussagen von Thomas Schmid unrichtig waren.
Ich werde daher selbstverständlich gegen das heutige Urteil in Berufung gehen. Und ich bin überzeugt, dass am Ende ein rechtskräftiger Freispruch für mich steht.“
Die Erklärung zum nicht rechtskräftigen Urteil und seinen weiteren Schritten sagt Wöginger:
„Auch wenn ich mir einen Freispruch gewünscht hätte, ist das nun heute leider nicht eingetreten. Das gesamte Verfahren war für meine Familie, für mich persönlich und auch für meine Arbeit im Parlament ausgesprochen belastend.
Gerade in herausfordernden Zeiten ist es aber notwendig, dass sich der Klubobmann einer Regierungsfraktion zu 100 Prozent auf seine Tätigkeit konzentrieren kann. Die letzten Wochen haben mich in dieser Hinsicht immer wieder an meine persönlichen Grenzen gebracht.
Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch – unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten – meine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Parlament mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Sozialsprecher im Parlament widmen.“
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