Ein Bündnis von vier Parlamentsfraktionen trägt den neuen Strommarkt: Die Grünen stimmen mit der Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und Neos. Die vier Fraktionen sprachen von einem fairen, modernen und gerechten Gesetz, das einen Paradigmenwechsel bedeutet und den Strommarkt Österreichs neu aufsetzt.
Vier sind einig: Grüne stimmen mit Koalition
Das war knapp: Noch während des Plenums des Nationalrats verhandelten die vier Parteien am Donnerstag bis knapp vor den Zeitpunkt der öffentlichen Präsentation ihrer Einigung, die dann nur kurz danach – am Donnerstag abends – zur positiven Abstimmung führte: Die Grünen stimmen mit den Fraktionen der Koalitionsregierung für die Neuordnung am Strommarkt, womit die erforderliche Zweitdrittel-Mehrheit – nach langen Verhandlungen – gesichert ist. Die Verhandler von vier Fraktionen präsentierten Kompromisse und Einigung: Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ), Karin Doppelbauer (Neos) und Lukas Hammer (Grüne).
Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ), Karin Doppelbauer (Neos) und Lukas Hammer (Grüne).
Eckpunkte der Pakete
Kurz gefasst: Das Paket an Gesetzen
- fördert die Energiewende zu erneuerbaren Energien und zu Effizienz,
- fördert den Ausbau der Netze und Energiemeinschaften,
- bringt eine Umorientierung der E-Wirtschaft vom gewinnorientierten Aktienrecht hin zu einer Gemeinwohlorientierung.
- bringt für 290.000 Haushalte mit rund 600.000 Menschen Strom zu einem Sozialtarif. Den dafür erforderlichen Aufwand von rund 60 Mio. Euro soll die E-Wirtschaft tragen.
- Die – niedrig angesetzten – Einspeistarife entfallen für eigenen Verbrauch sowie für Batteriespeicherung und werden erst ab einer bestimmten Lieferleistung fällig.
Die neue Ordnung des Strommarktes setzt sich aus drei Gesetzespaketen zusammen:
- Günstiger-Strom-Gesetz: Regelung der Elektrizitätswirtschaft, Definition von Energiearmut; Änderung Energie-Control;
- Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes 2012;
- Preisüberwachung: Änderung des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes; Änderung des Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung von Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern.


