Leistbares Wohnen in Zeiten der Inflation

11.12.2025

Die Kosten für das Wohnen werden gedämpft: Das ist der Kern des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes, das der Nationalrat beschloss. ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber erklärte vor dem Plenum die konkreten Regelungen.

Wohnkosten gedämpft

„Wir setzen einen Schritt, damit Wohnkosten gedämpft werden“, sagte Norbert Sieber. Und das sind die konkreten Maßnahmen:

  • So sind ab 1. Jänner 2026 Mietzinsanpassungen nur noch einmal jährlich zum 1. April erlaubt;
  • Indexsteigerungen über drei Prozent des Verbraucherpreisindex (VPI) dürfen dann nur zur Hälfte weitergegeben werden.
  • Für reglementierte Mieten – Richtwert- und Kategoriebeträge oder auch Gemeindewohnungen – gelten zusätzliche Begrenzungen. Für 2026 betrage diese maximal ein Prozent, 2027 maximal zwei Prozent und ab 2028 greife die so genannte „Hälfteregelung“, bei der Erhöhungen von über drei Prozent Inflation halbiert werden.
  • Wohnungsmietverträge müssen künftig mindestens fünf Jahre laufen, ausgenommen sind private Vermieter mit bis zu fünf Objekten, die keine Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.
Norbert Sieber: Wohnkosten unter dem EU-Durchschnitt. Foto: Johannes Zinner

Norbert Sieber: Wohnkosten unter dem EU-Durchschnitt. Foto: Johannes Zinner

Wohnen im EU-Vergleich

In Österreich liegt der Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen seit Jahren relativ stabil bei etwa 21 Prozent, erläuterte Sieber. Im europäischen Vergleich stehe Österreich gut da, „wir befinden uns bei den Kosten für das Wohnen im unteren Mittelfeld und verfügen über ein Modell, das beachtet wird“. Der Mix aus sozialem, kommunalem und privatem Wohnbau sei eine Stärke des österreichischen Systems. Zudem unterliegen 80 Prozent der Mietwohnungen in der einen oder anderen Form einer Preisregelung – bereinigt um Sonderformen wie Dienst- oder Naturalwohnungen.