Der Weg für die Einführung des Kopftuchverbots für Mädchen bis 14 Jahre an Schulen ist frei. Der Nationalrat beschloss mit breiter Mehrheit am Donnerstag die entsprechende Gesetzesvorlage. Ausschlaggebend für die Unterstützung der Volkspartei sind die Wahrung der kinderrechte sowie der Schutz von Mädchen an Schulen.
Marchetti: „Sensible juristische und politische Abwägung“
ÖVP‑Bildungssprecher Nico Marchetti erklärte in seiner Plenarrede, dass das Gesetz zum Kopftuchverbot eine „sensible juristische und politische Abwägung zwischen den Grundwerten der Religionsfreiheit und dem Schutz von Kinderrechten“ darstelle. In seiner Einschätzung müsse die Entscheidung eindeutig zugunsten der Kinderrechte und des Schutzes von Mädchen in Schulen ausfallen. „Es ist eine sinnvolle politische Entscheidung“, betonte Marchetti. Er wies darauf hin, dass letztlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Verfassungsrechtmäßigkeit entscheiden werde.
Marchetti hob hervor, dass alle Parteien das Problem anerkennen und die Notwendigkeit einer Regelung sehen. Er begrüßte zudem die Zustimmung der FPÖ zum Regierungsvorhaben.
Lehrkräfte werden nicht alleine gelassen
Während der Begutachtungsphase seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die sorgfältig geprüft und in das Gesetz eingeflossen sind. Das Gesetz sei so gestaltet, dass die Umsetzung nicht allein den Lehrkräften obliege: „Lehrerinnen und Lehrer melden entsprechende Fälle an die Schulleitung, die dann die notwendigen Schritte einleitet. Zudem wird dieser Prozess begleitet, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte nicht allein gelassen werden“, erklärt der Abgeordnete und Generalsekretär der ÖVP.
Kein Platz an Schulen für das Kinderkopftuch
Marchetti betonte, dass das Gesetz ein klares Symbol setze: „Es ist unmissverständlich, dass Kinderkopftücher und Extremismus in der Schule keinen Platz haben. In Abwägung von Grundrechten priorisieren wir klar die Kinderrechte.“
Er schloss mit dem Hinweis, dass in der heutigen Zeit keine Toleranz gegenüber jenen bestehen dürfe, die die Werte der Gesellschaft ablehnen.


