Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den Grünen war der Weg für den Beschluss des Billigstromgesetzes frei. Der Strommarkt wird moderner, stabiler und digitaler, erklärten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner beim Beschluss im Nationalrat am Donnerstag Abend.
Billigstromgesetz gestaltet Markt neu
Es wurde auf Anmerkungen und Vorschläge vieler Beteiligter und der Opposition eingegangen. Nach inhaltlichen Anpassungen in 10 der 190 Paragrafen konnte dieses zentrale Reformvorhaben der Bundesregierung vom Nationalrat beschlossen werden kann.
Mit dem Billigstromgesetz wird nach rund zwei Jahrzehnten das Design des österreichischen Strommarkts erneuert: moderner, digitaler und stabiler.
Die Reform setzt drei klare Schwerpunkte, erklärten Hattmannsdorfer und Zehetner: faire und langfristig günstigere Preise, mehr Versorgungssicherheit sowie Tempo für die Energiewende durch erleichterte Anschlüsse und klare Regeln für Erzeugung und Verbrauch.
Die Reform ist damit auch ein wichtiger Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung Österreichs.
Hattmannsdorfer spricht von einem Meilenstein für leistbare Energie, starke Netze und einen modernen Strommarkt. Zehetner verbindet mit diesem Gesetz den Neustart für den österreichischen Strommarkt.
Das sind die Anpassungen und Änderungen, auf die das Wirtschaftsressort verweist.
1.) Ersatz der Netznutzungsentgelte durch den neuen Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB)
Die bislang vorgesehenen Netznutzungsentgelte für Einspeiser werden durch einen einfachen, transparenten und klug ausgestalteten Beitrag ersetzt, der gezielt wirkt, ohne die Preise zu erhöhen:
Einspeiser leisten künftig einen laufenden Beitrag zur Strominfrastruktur
Im Jahresdurchschnitt darf er nicht mehr als 0,5 Euro pro MWh betragen – das sind 0,05 Cent pro kWh.
Die genaue Ausgestaltung erfolgt durch eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und sorgt damit für Planbarkeit und Sicherheit
Für jede Technologie werden Referenzanlagen definiert, an denen sich die Höhe orientiert. Sollte eine Anlage in einem Jahr mehr zahlen müssen als der festgelegte Jahresdurchschnitt, wird dieser Mehrbetrag im Folgejahr als Gutschrift an-gerechnet.
Häuslbauer-Freigrenze: 20 kW netzwirksame Einspeisung sind vom Beitrag be-freit, heißt erst für eine netzwirksame Einspeisung ab 20kW werden für die tat-sächliche Einspeiseleistungen Beiträge verrechnet.
2.) Spitzenkappung: Schutz für die Netze, Planungssicherheit für Anlagen
Die Spitzenkappung begrenzt technische Maximalleistungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Neu geregelt:
Für Photovoltaik (PV): Leistungsreduktion auf 70 % der Anlagenleistung im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 60 %).
Für Windkraft: ab 1.1.2027 gilt: Leistungsreduktion auf max. 85 % der Anlagenleistung im Anlassfall, Begrenzung auf max. 1 % der Jahresenergieproduktion im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 2 %).
3.) Sozialtarif: Gezielte Entlastung für mehr Menschen
Der bestehende Sozialtarif wird durch das Billigstromgesetz ausgeweitet:
- Ausweitung von aktuell 240.000 auf 284.000 Bezugsberechtigte.
- Anhebung des maximalen Lieferantenbeitrags auf 60 Mio. € pro Jahr.
- Für Sozialtarif-Bezieher, die an Energiegemeinschaften teilnehmen: EEG-Mengen werden nicht mehr auf das Verbrauchskontingent angerechnet.
4.) Sonderregelung beim Netzanschlussentgelt
Beim erstmaligen Anschluss einer PV-Anlage an das Netz, sind die ersten 15 kW netzwirksamer Leistung von den Netzanschlussentgelten befreit (statt wie ursprünglich vorgesehen 7 kW), sieht das Billigstromgesetz vor.
Überblick über die unverändert geltenden Reformpunkte
- Niedrig-Preis-Garantie und stärkere Befugnisse der E-Control zur Preisaufsicht.
- Einfachere Rechnungen, Hinweis auf Tarifkalkulator, verpflichtende dynamische Tarife bei großen Lieferanten.
- Peer-to-Peer-Stromweitergabe an Nachbarn, Familie und Freunde.
- Gerechtere Netzkostenverteilung zwischen Erzeugern und Verbrauchern.
- Finanzielle Anreize für systemdienliches Verhalten (flexibler Verbrauch, Speicher).
- Teilnetzanschlüsse und verbindliche Netzentwicklungspläne für schnellere Projektumsetzung.
- Digitalisierungsschub: virtuelle Messpunkte, moderne Lastmessung, bidirektionales Laden.
- Rechtsrahmen für PPA, Direktleitungen und flexible Netzzugänge.
- Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030 verlängert.
„Mit dem Billigstromgesetz schlagen wir ein neues Kapitel für Österreichs Energiezukunft auf. Wir schaffen jetzt die Grundlage dafür, dass Strom in Österreich nicht nur sauberer, sondern vor allem dauerhaft günstiger wird – für alle Haushalte, für alle Be-triebe und für den gesamten Standort“, so Hattmannsdorfer und Zehetner.