Die Freisprüche für zehn Jugendliche, die 2023 in Wien mit einem damals 12-jährigen Mädchen gegen dessen Willen teils mehrfachen sexuellen Kontakt hatten, führen zu Konsequenzen. Darauf drängte – einmal mehr – Familienministerin Claudia Plakolm.
„Urteil für viele nicht nachvollziehbar“
So erklärte Plakolm am Mittwoch vor dem Ministerrat: „Das Urteil (gemeint: die Freisprüche) ist für mich persönlich und für viele andere zurecht nicht nachvollziehbar und verunsichert natürlich. Wir müssen als Rechtsstaat alles unternehmen und jeden Hebel in Bewegung setzen, damit wir Kinder und Jugendliche, damit wir Frauen und insbesondere Mädchen, bestmöglich schützen zu können.“
Lücken im Sexualstrafrecht
Dafür wurden bereits einige Maßnahmen getroffen, sagte Plakolm: „Aber wenn es Lücken im Sexualstrafrecht gibt, dann müssen diese geschlossen werden. Da reicht Kinderschutz nicht aus, da braucht es klare Konsequenzen. Es gibt hier unterschiedliche Ansichten, unterschiedliche Vorschläge der Parteien.“
12-Jährige mit Zustimmung überfordert
Eine Zustimmungsregel ist unzureichend, ergänzte die Familienministerin, denn: „Ob beispielsweise ein ‚Nur Ja heißt Ja‘ die Lösung dieses konkreten Problems ist, wage ich zu bezweifeln. Denn eine 12-Jährige kann in diesem Kontext nicht „Ja“ sagen. Es ist auch juristisch etwas, das man dementsprechend beurteilen kann und muss.“
Was ist zu tun? Plakolm: „Es braucht ganz klare Konsequenzen. Wenn das Erziehungsanstalten für schwer erziehbare, straffällige Jugendliche sind, so wie wir das im Regierungsprogramm vorhaben, dann finde ich das gut und richtig.“
Angeklagt waren die Jugendlichen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, wonach unfreiwilliger sexueller Kontakt strafbar sein kann. Das Gericht sah dafür keine Anhaltspunkte.
Auf Weisung aus dem Justizministerium erhob die Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche eine Nichtigkeitsbeschwerde. Gegen einige der angeklagten Jugendlichen wird zudem in anderen Zusammenhängen ermittelt.